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Projektbeschreibung:
Es bestehen eine Vielzahl von Informations- und Meldepflichten, die Unternehmen verpflichten Personaldaten zu unterschiedlichsten Zwecken an Behörden zu übermitteln. Entsprechende Vorgänge binden regelmäßig viele Ressourcen, Zeit und Geld. Um in den Bereichen der Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung eine höhere Effektivität und Effizienz zu erreichen, wurde das Prinzip des Prozess-Daten-Beschleunigers (PDB-Prinzip) entwickelt. Mit dem Prinzip wird unter anderem eine Methode für das Design und die Analyse von Prozessketten umschrieben. Eine Prozesskette beschreibt die Funktionen zur Erfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht sowie die damit verbundenen handelnden Akteure auf Wirtschafts- und Verwaltungsseite.
Die Basis einer Prozesskette und ihr gesetzlicher Ausgangpunkt sind die Informations- und Meldepflichten der Wirtschaft gegenüber der Verwaltung. Im optimalen Fall verringert das PDB-Prinzip Fehlerquellen, steigert die Qualität der Informations- und Meldepflichten und entlastet Unternehmen von der Aufgabe sich selbst über Aktualisierungen und Detailregelungen zu informieren. Der wichtigste Faktor ist jedoch die Einsparung von Kosten sowohl auf der Unternehmens- als auch auf Verwaltungsseite. Im Rahmen des PDB-Prinzips sind eine Reihe von verfassungsrechtlichen Wertungen zu berücksichtigen. Das Prinzip hat zum einen die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten zu achten, darf aber auch nicht unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Unternehmer eingreifen. Aufgrund des Umstandes, dass die im PDB-Prinzip verwendeten Daten oftmals Berechnungsgrundlage für die Gewährung staatlicher sozialer Leistungen sind, spielen auch das Sozialstaats- und das Rechtsstaatsprinzip eine besondere Rolle.
Die Beachtung des Verfassungsrechts auf der einen und die fehlende Regulierung auf einfachrechtlicher Ebene auf der anderen Seite stellen das Projekt vor besonderen methodischen Herausforderungen. Die Verfassung enthält Grundsatzentscheidungen hinsichtlich des Zusammenlebens der Menschen untereinander, jedoch keine Regeln für den Einsatz technischer Systeme. Weiterhin enthalten einfache Rechtsnormen selten, wie auch im konkreten Fall, konkrete Vorgaben für die Gestaltung technischer Systeme. Fraglich ist damit, wie die Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen bei der Gestaltung und dem Einsatz informationstechnischer Systeme geschehen kann. Notwendig ist ein Vermittlungsschritt zwischen Recht und Technik. Dieser wird durch die Methode KORA (Konkretisierung rechtlicher Anforderungen) abgebildet. KORA ermöglicht in vier Teilschritten aus allgemeinen rechtlichen Anforderungen konkrete Gestaltungsvorschläge für technische Systeme abzuleiten.
Förderung:
Laufzeit:
Juni 2010 – November 2011
Projektbeteiligte:
Projektleiter in Kassel:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Telefon: (0561) 804 3130
Telefax: (0561) 804 3737
E-Mail: a.rossnagel(at)uni-kassel.de
Ansprechpartner am FG Recht:
Hendrik Skistims
Telefon: (0561) 804 6084
Telefax: (0561) 804 6081
E-Mail: h.skistims(at)uni-kassel.de
Julia Zirfas
Telefon: (0561) 804 6085
Telefax: (0561) 804 6081
E-Mail: j.zirfas(at)uni-kassel.de