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Abfallentsorgung

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Was ist gefährlicher Abfall (Sonderabfall)?

Sonderabfall ist die alte Bezeichnung für gefährlichen Abfall. Gefährliche Abfälle unterliegen der Nachweispflicht und sind in Hessen in der Regel der HIM GmbH (Hessische Industriemüll GmbH) zu überlassen.  Hinsichtlich der Entsorgung gefährlicher Abfälle müssen besondere gesetzliche Vorschriften eingehalten werden:

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, KrwAbfG
  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz, HAKA
  • Abfallverzeichnisverordnung, AVV
  • Altölverordnung, AltölV
  • Batterieverordnung, BattV
  • Nachweisverordnung, NachwV
  • Zweite allg. Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz, TA Abfall
  • Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn, GGVSE / ADR 2009
  • Chemikaliengesetz, ChemG
  • Gefahrstoffverordnung, GefStoffV

Diese Gesetze und Verordnungen finden Sie bei: www.umwelt-online.de .

 

An dem Standort Heinrich-Plett-Straße befindet sich das Zentrale Lager für Chemische Abfallstoffe.

An den Standorten Wilhelmshöher Allee, Menzelstraße, Witzenhausen und Holländischer Platz (Gottschalkstraße) sind Bereitstellungsläger für gefährliche Abfälle.

An allen Standorten werden gefährliche Abfälle zu festgelegten Terminen angenommen.

 

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Wie werden gefährliche Abfälle (Sonderabfall) entsorgt?

An allen Standorten werden ...

... zu festgelegten Terminen gefährliche Abfälle, auch "Sonderabfälle" genannt, angenommen.

 

Und so geht´s:

  1. Jede Anlieferung erfordert einen schriftlichen Entsorgungsantrag.
  2. Bei wässrigen Flüssigkeiten ist der pH-Wert anzugeben.
  3. Für Laborchemikalien ist die Liste zur Entsorgung vollständig ausgefüllt vorab per Fax zu senden oder ggf. zur Abgabe mitzubringen.
  4. Unbekannte oder nicht deklarierte Abfälle sind generell von der Anlieferung ausgeschlossen!
  5. Sammelbehälter für Lösemittel und andere Flüssigkeiten dürfen nur bis max. 90 % gefüllt sein.
  6. Achten Sie auf die eindeutige Kennzeichnung. Alte, nicht zutreffende Kennzeichnung ist zu entfernen.
  7. Die Behälter müssen dicht verschlossen, äußerlich sauber und frei von Chemikalienresten sein.
  8. Sollten die Annahmebedingungen nicht eingehalten werden, muss aus Sicherheitsgründen die Annahme verweigert werden!

Die genaue Uhrzeit für Ihre Anlieferung im jeweiligen Abfallager teile ich Ihnen nach Eingang der Entsorgungsanträge mit.

In Einzelfällen und/oder nach vorheriger Absprache, dies betrifft vor allem die Standorte außer der Heinrich-Plett-Straße, werden die Abfälle direkt von unserem Entsorger abgeholt.

 

Noch ein Hinweis:

Es ist wichtig, dass Sie mit uns Rücksprache halten, wenn Sie eine neue Forschungsarbeit beginnen, bei der voraussichtlich Abfälle entstehen.

Durch Rücksprache kann Arbeit und Geld gespart werden.

Wenn Sie Probleme mit der Abfallentsorgung haben, sprechen Sie uns bitte an.

 

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Von der Annahme ausgeschlossen !

Gefährliche Abfälle werden ausschließlich nach vorhergehender schriftlicher Anmeldung zu bestimmten Terminen angenommen.
Das Anmeldeformular und auch die Termine zur Annahme können Sie auf unserer Intranetseite finden.

Folgendes ist von der Annahme ausgeschlossen

  • radioaktiv kontaminierte Abfälle
  • infektiöse Abfälle
  • Feuerlöscher und Feuerlöschpulver
  • Gasflaschen
  • Munition, Sprengstoffe
  • chemische und biologische Kampfstoffe und –gase

Welche gefährlichen Abfälle kann ich wie entsorgen?

Entsorgungsliste
Abfallbezeichnung (intern) Entsorgungsmöglichkeit Abfallschlüssel
     
Altöl oder Pumpenöl Originalbehälter 130205
     
Altöl, verunreinigt Originalbe25 l Kunststoffkanister mit ADR-Prüfunghälter 140603
     
Ammoniak 25 l Kunststoffkanister mit ADR-Prüfung oder Originalbehälter 60203
andere Basen (Laugen mit organischen Belastungen), alkalische Reiniger 25 l Kunststoffkanister mit ADR-Prüfung oder Originalbehälter 60205
     
andere Basen (Laugen ohne organische Belastungen), anorganische Lösungen 25 l Kunststoffkanister mit ADR-Prüfung oder Originalbehälter 60205
     
mit Chemikalien verunreinigte Betriebsmittel, fest, Aufsaug-und Filtermaterial (einschließlich Ölfilter, n.a.g.), Wischtücher,... 60 l oder 120 l Spannringdeckelfass mit ADR-Zulassung 150202
     
mit Ethidiumbromid oder Acrylamid verunreinigte Betriebsmittel, fest 60 l oder 120 l Spannringdeckelfass mit ADR-Zulassung 150202
     
Chemikalien, anorganisch Originalbehälter mit Chemikalienliste 160507
     
Chemikalien, organisch Originalbehälter mit Chemikalienliste 160508
     
Ethidiumbromid als wässrige Lösung 25 l Kunststoffkanister mit ADR-Prüfung 60205
     
Farben und Lacke, flüssig Originalbehälter 080111 / 080117
     
Fotochemikalien 25 l Kunststoffkanister 90101 /90104
     
Kühlschmiermittel 25 l Kunststoffkanister oder Tank 120109
     
Leim- und Klebemittelabfälle Originalbehälter 080406
     
Lösemittelabfälle, halogenfrei oder halogenhaltig 12 l Lösemittelsammler 140603
     
ölhaltige Betriebsmittel 200 l Metalldeckelfass 150202
     
Säuren, anorganisch 25 l Kunststoffkanister mit ADR-Prüfung oder Originalbehälter 060106
     
Säuren, organisch oder organisch belastet 25 l Kunststoffkanister mit ADR-Prüfung oder Originalbehälter 060106
     
alles andere Rücksprache mit VC / VC1    
     

Chemikalienbörse

Die UniKassel verfügt über eine Chemikalienbörse.

Bereits bei der Entsorgung von Laborchemikalien können sie helfen, indem Sie auf der Chemikalienliste (s. r.) vermerken, ob Ihre Chemikalien noch zu gebrauchen sind und der Börse zugeführt werden können.

Herr Michael Krug vom Zentralen Chemikalienlager der UniKassel verwaltet die Chemikalien der Börse.

 

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