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Master of Science Stadt- und Regionalplanung

Der Masterstudiengang ist vom Profil her 'forschungsorientiert' angelegt. Es wird ein an aktuellen Fragestellungen aus Forschung und Praxis orientiertes Wissen und Können auf der Basis vertiefter Grundlagenkenntnisse vermittelt, das zur Berufsausübung in allen Arbeitsfeldern der Planung im baulich- räumlichen oder strategisch- konzeptionellen Kontext, zur Erlangung der sog. "Kammerfähigkeit" und zu eigener wissenschaftlicher Forschung befähigt

Besonderes Ziel des 4-semestrigen Masterstudiengangs ist die Schaffung der Möglichkeit zur Ausbildung eines individuellen Studienprofils mit Orientierung auf die vielfältigen und wechselnden Anforderungen der methodisch und inhaltlich stark ausdifferenzierten Berufsfelder.

Die Vertiefung von Planungs- und Entwurfskompetenz in komplexen und  auch interdisziplinären Zusammenhängen bildet über den gesamten Studienverlauf hinweg den Kern des Curriculums. Lehrinhalte und -formen basieren auf der Einheit von Lehre und Forschung und vermitteln über das Fachwissen hinaus Methoden- und Systemkompetenz sowie Strategienkompetenz.

Mastervertiefungen

Mastervertiefung  ST - Städtebau / Urban Design
im Fokus: die Erarbeitung von Fähigkeiten zur vertiefenden Raumanalyse und Entwicklung stadtgestalterischer Kompetenz unter Einbeziehung architektonischer und landschaftsplanerischer Fragestellungen
besondere Lernziele:

  • entwurfliche Kompetenz im Bereich Neuplanung, Erneuerung und Ergänzung baulich-räumlicher Strukturen, Reflexion im Diskurs städtebaulicher Theorien und Leitbilder

Mastervertiefung SRE - Stadt- und Regionalentwicklung
im Fokus: auf Stadt- und Regionalentwicklung ausgerichtete Konzepte, Planungsstrategien und Planungswissenschaften. Erarbeitung von strategisch- konzeptionellen und planungsmethodischen Kompetenzen in der Stadt- und Regionalentwicklung
besondere Lernziele:

  • Kenntnisse über die Komponenten und Zusammenhänge des Strukturwandels

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Master-Studiengang kann zugelassen werden, wer

  • einen Hochschulabschluss in der gleichen oder verwandten Fachrichtung der Universität Kassel mindestens mit der Note "gut" bestanden hat oder
  • einen Abschluss in der gleichen oder verwandten Fachrichtung einer anderen wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einen Abschluss an einer ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mindestens mit der Note "gut" nachweisen kann.

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