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Diplomstudium Stadt- und Regionalplanung

Ein Diplomstudium ist nur noch möglich für Studierende, die bereits in das Vertiefungsstudium nach alter Prüfungsordnung (PO) eingeschrieben sind.

Absolventen des Diploms I haben die Möglichkeit, auf Antrag das Studium im Rahmen der neuen PO zu einem Diplom II-Abschluss zu führen, da das Studium Diplom I > Master nicht Bafog-förderfähig ist. Ein entsprechender Antrag muss vor Aufnahme des neuen Studienabschnitts eingereicht werden.

Unabhängig davon, ob das Studium mit Master oder Diplom II abschließt, wird allen Diplom I-Absolventen im Masterstudium ein Semester (entspricht 30 credits) aus dem Diplom I-Studium angerechnet, damit die Regelstudienzeit von drei Semestern (entspricht 90 credits) wie vorher beim Diplom II erhalten bleibt (§14 'Übergangsregelung' der neuen PO).

Übergangsregelungen Diplomstudium

Das Studium wird gemäß der neuen Prüfungsordnung modularisiert angeboten. Die Module sind im Modulhandbuch beschrieben und orientieren sich weitgehend an dem geplanten 'learning outcome'.

Module haben eine definierte 'workload', die über Credits (cr) angegeben wird. Credits beschreiben den vorgesehenen Arbeitsaufwand für die Studierenden.
Als Orientierungswert gilt: 1 Modul a 6cr = 180 Stunden= ca. 1 Tag/ Wo. Arbeit über 20 Wochen, davon ca. 75 % in der Vorlesungs-Zeit, ca. 25% in der Vorlesungsfreien-Zeit (für Selbststudium und ggf. Prüfungsvorbereitung/Prüfung).
Jedes Modul wird mit einer Prüfung/Note abgeschlossen und ist Bestandteil der Abschlussnote. Die Modulprüfungsformen sind jeweils im Modulhandbuch angegeben. Prüfungen finden entweder studienbegleitend statt oder in einer jeweils rechtzeitig benannten Prüfungswoche, die 4-5 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit angesetzt wird.

Die Lehrveranstaltungen nach der neuen PO werden anhand von Äquivalenzlisten den Anforderungen der alten PO zugeordnet.

Detailierte Informationen zur Übergangsregelung finden Sie hier

Diplom I > Master

Durch die Übergangsregelung entfällt für die Absolventen aus dem Diplom I formal die in der Prüfungsordnung definierte Vertiefung (30 credits) im Masterstudium. Allen Studierenden wird jedoch empfohlen, sich dennoch einer Vertiefung inhaltlich im Wahlpflichtbereich anzuschließen.

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